Obligatorische Sozialversicherungen
Sie sind für Ihre Angestellten verantwortlich. Deshalb gilt in der Schweiz für jeden Arbeitgeber: Die 1. Säule und die 2. Säule sind Pflicht. Dabei sichert die Unfallversicherung (UVG) die Unfallfolgen von Angestellten ab und die berufliche Vorsorge (BVG) erbringt Leistungen bei Tod, Invalidität und Alter.
Berufliche Vorsorge
Für die Berufliche Vorsorge können Sie sich als KMU-Unternehmer beispielsweise einer Sammelstiftung anschliessen. Dort wird ein Guthaben für die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiteten angespart, das die Leistungen der AHV ergänzt. Für ihre Angestellten und deren Hinterbliebene besteht ein zusätzlicher Schutz bei Invalidität und Tod. Ab einem Jahreslohn von CHF 22'050 ist die Versicherung obligatorisch. Begrenzt ist das versicherte Gehalt bei CHF 88'200 vor Koordinationsabzug (01.01.2024)- Sie können es jedoch freiwillig höher ansetzten.
Obligatorische Leistungen
Finanziert werden die Leistungen des BVG durch Lohnabzüge. Dabei liegt Ihr Anteil als Arbeitgeber bei mindestens 50% der geschuldeten Beiträge. Sie können aber auch höhere Beiträge leisten oder die Vorsorge um überobligatorische Leistungen ergänzen, ein gutes Mittel, um sich im umkämpften Arbeitsmarkt zu differenzieren. Mit solchen Kaderlösungen helfen Sie die Vorsorgelücken zu schliessen. Die berufliche Vorsorge ist ein wichtiger Baustein für Sie und Ihre Angestellten. Bei der Wahl des richtigen BVG-Vorsorgeplan sollten Sie daher alle Faktoren für Ihre Angestellten berücksichtigen wie Alter, Erwerbsunfähigkeit.
Als Inhaber können Sie sich und die Geschäftsleitung zusätzlich versichern mit einem Kaderplan (Arbeitgeberbeitrag erhöhen, eine zusätzliche Sparquote, zusätzliche Risikoleistung).
Ein Kaderplan kann zu einer massiven Steueroptimierung führen. Eine weiter Steueroptimierung ist ein Mitarbeiterreservekonto.
Unfallversicherung
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der Schweiz gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten versichert- dank des Schweizerischen Unfallversicherungsgesetz (UVG). Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Unfallversicherung die Heilungskosten, Taggelder und Rentenleistungen (IV-Rente, Witwen-/Waisenrente) Für Sie als Arbeitgeber ist diese Unfallversicherung obligatorisch. Für alle Mitarbeitenden deckt sie den Jahreslohn bis max. CHF 148'200. Sie haben in Ihrem Betrieb Angestellten mit höheren Gehälter? Dann können Sie den restlichen Lohnanteil über die Unfallzusatzversicherung (UVG-Z) absichern. In diesem Zusatz können auch weiter wichtige Bausteine ergänz werden zB. Differenzdeckung, Heilungskosten -Privat, Taggeld UVG-Lohn, Invalidenrente, zusätzliches Todesfall- und Invaliditätskapital.
Krankentaggeldversicherung
Laut Gesetz (OR 324a) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitenden im Krankenstand den Lohn weiter zu bezahlen. Das ist zwar zeitlich befristet , kann aber ins Geld gehen.
Mit einer freiwilligen Krankentaggeldversicherung können Sie so eine Belastung abfedern. Und sie hat noch ein Vorteil: Wenn Sie diese mindestens zur Hälfte finanzieren und 80% des Gehalts in den üblichen 720 Tagen absichern, dann kann die Wartefrist für allfällige Invaliditätsleistungen von 12 auf 24 Monate erhöht werden. Das senkt wiederum die BVG-Risikoprämie
Freiwillige versicherungen für KMU
Sie möchten mit Ihrer Firma möglichst lange Erfolg haben. Ein wichtiger Baustein dazu ist ein optimal auf Ihres Unternehmen zugeschnittenes Versicherungspaket. Ein Pauschalangebot für KMU gibt es nicht, zu unterschiedlich sind die individuellen Risiken.
Betriebs-Berufshaftpflichtversicherung
Die übernimmt die Folgekosten, die aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen können. Dazu gilt es für jede Branche und für jedes Unternehmensprofil verschiedene Zusatzbausteine, die für Ihr Unternehmen von Wichtigkeit sind.
Betriebsrechtsschutz
Ein Kunde möchte die Rechnung nicht bezahlen. Ein Lieferant liefert nicht. Ein Mitarbeiter erfüllt seinen Vertrag nicht. Eine Versicherung will die Leistungen nicht zahlen. Leider gibt es im Geschäftsleben viele Gelegenheiten für eine rechtliche Auseinandersetzung. Bei Bedarf können Sie in den Vertragsrechtsschutz sowie Verkehrsrechtsschutz einschliessen.
Sachversicherung- Betriebsversicherung
Hochwasser im Lager- Lieferung im Eimer. Diebe im Büro- Arbeitsgeräte weg. Sie deckt auch Schäden an Gebäuden, Betriebseinrichtungen und Inventar aufgrund von Feuer-Elementar, Wasser, Glasschaden, mangelnder Hygiene, Diebstahl an den angegebenen Standorte sowie auf Baustellen(muss zwingend abgeschlossen sein)
Weitere wichtige Versicherungen
- Transportversicherung (inkl. Manipulation)
- Ertragsausfall- und Mehrkostenversicherung
- Betriebsunterbruch für Maschinen
- Cyberversicherung (Internetkriminalität, Wiederherstellungskosten)
- Technische Versicherungen (Photovoltaikanlagen, Klimaanlagen...)
- Fahrzeugversicherung (Flottenversicherung)